Gebührenbremse

Förderung

Zur Entlastung der Gemeindebürger hat der Bund dem Land Tirol und dieses wiederum den Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen gewährt.

Die der Gemeinde Wängle zur Verfügung gestellten Mittel wurden nun auf die einzelnen Abgabenpflichtigen - welche eine Müllgrundgebühr zu entrichten haben - nach der Anzahl der im betreffenden Steuerobjekt gemeldeten Hauptwohnsitze aufgeteilt, d.h. jeder Abgabenpflichtige erhält für die im betreffenden Steuerobjekt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen eine einmaligen Zuschuss in Höhe von 15,87 pro Person. Für die Ermittlung der Hauptwohnsitze war als Stichtag der 1. April 2024 heranzuziehen.

Die Mitteilung über die Höhe des jeweiligen Zuschusses erfolgt in den nächsten Tagen gemeinsam mit der Vorschreibung für das 2. Quartal 2024.

All jene die der Gemeinde Wängle ein SEPA Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, erhalten die Gutschrift nach Abzug offener Gemeindeabgaben automatisch rücküberwiesen. 

Wer mit Erlagschein bezahlt, kann die Gutschrift bei einer Quartalsvorschreibung abziehen. 

07.05.2024